Mini-Musicals
Aufführungsrechte
Mini-Musicals Produkte
Mini-Musicals
Kleiner Aufwand – große Wirkung: Unvergessliche Highlights für jede Schulklasse
Kleiner Aufwand – große Wirkung: Unvergessliche Highlights für jede Schulklasse
- In wenigen Unterrichtsstunden mit der Klasse zu erarbeiten
- Spieltexte mit Regievorschlägen und Liedern
- In der Regel keine Solostimmen erforderlich (ad lib.), Klassenchor genügt
- Begleitmöglichkeiten mit Instrumenten oder Playback
- Ideale Spieldauer für Schulfeste, Elternabende oder „Bunte Abende“
- Zusätzlich erhältliche CD mit Gesamtaufnahmen aller musikalischen Teile und Playbacks im Ablauf des Musicals
Aufführungsrechte
Mit dem rechtmäßigen Erwerb des vollständigen Notenmaterials über unseren HELBLING-Webshop oder im örtlichen Musikalienhandel erwerben Sie automatisch das Aufführungsrecht der Lieder aus den Mini-Musicals mit Ihrem Kinderchor, der Schulklasse oder einer Musikschulgruppe im konzertanten (nicht-szenischen) Rahmen.
Wenn Sie ein ganzes Mini-Musical, oder auch nur Teile davon, szenisch einmalig oder öfters aufführen, dann benötigen Sie dafür vom HELBLING Verlag eine Aufführungsgenehmigung.
Hierzu gibt es zwei Varianten:
- Sie führen das Werk vor externem Publikum (z.B. Eltern, Freunde, etc.) ohne Eintrittsgelder oder Spenden auf, dann ist die Aufführungsgenehmigung KOSTENLOS und muss nicht gesondert beantragt werden.
- Verlangen Sie Eintrittsgelder in Form von Spenden oder einem Festbetrag müssen Sie die Aufführungsgenehmigung für die jeweils geplanten Aufführungen KOSTENPFLICHTIG bei HELBLING erwerben.
Zur möglichst unproblematischen Abwicklung gibt es dazu für jedes Mini-Musical, direkt beim jeweiligen Produkt in unserem HELBLING Webshop folgende Lizenzen (rechtzeitig vor den geplanten Aufführungen) zu erwerben:
- die Aufführungslizenz für die Erstaufführung (einmalig)
- das günstige Aufführungslizenz-Paket (Erstaufführung und zwei weitere vergünstigte Folgeaufführungen)
- die Folgeaufführungslizenz (für zusätzliche Folgeaufführungen)
Die Bestellbestätigung bzw. Rechnung für die einmalige Aufführungslizenz, das Aufführungslizenz-Paket oder die Folgeaufführungslizenz, die Sie nach dem Kauf erhalten, gilt als Ihre Aufführungsgenehmigung und muss bei den geplanten Aufführungsterminen als Nachweis vorliegen.
Aufführungsmeldungen bei den Verwertungsgesellschaften:
Bei allen Aufführungen, für die Sie eine kostenpflichtige Aufführungslizenz bei uns erworben haben, entfällt eine Meldung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft.
Wir bitten Sie allerdings konzertante (nicht-szenische) Aufführungen unserer Mini-Musicals unabhängig davon, ob auszugsweise oder komplett aufgeführt, selbstständig bei Ihrer zuständigen Verwertungsgesellschaft (GEMA, AKM oder SUISA) zu melden oder den Veranstalter des Konzerts entsprechend mit der Meldung zu beauftragen. Ihre Verwertungsgesellschaft kann Sie über das genaue Procedere und auch eventuelle Ausnahmen von der Meldepflicht informieren.